Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde.
Die Amtszeit der gewählten 10 Mitglieder (die sich aus den einzelnen Pfarrbezirken zusammensetzen) dauert 8 Jahre. Nach jeweils 4 Jahren scheidet die Hälfte aus. Die Reihenfolge wird das erste Mal durch das Los bestimmt. Das Ausscheiden erfolgt mit dem Eintritt der Nachfolger.
Wählbar ist jedes Gemeindemitglied, das seit mindestens drei Monaten seine Hauptwohnung in der Kirchengemeinde hat und nach staatlichem Recht volljährig ist.
Wie mache ich einen Kandidatenvorschlag?
- Der Kandidatenvorschlag darf nicht mehr Kandidaten enthalten, als Mitglieder für den Verwaltungsrat zu wählen sind.
- Im Kandidatenvorschlag müssen Name, Geburtsdatum, Adresse und Beruf der Kandidatin bzw. des Kandidaten aufgeführt sein.
- Ein Kandidatenvorschlag ist nur gültig, wenn er das schriftliche Einverständnis der in ihm aufgeführten Kandidaten enthält.
- Der Kandidatenvorschlag muss mit dem Datum, der Unterschrift und der vollen Anschrift der Person versehen sein, die ihn einreicht.
- Der Kandidatenvorschlag ist in einem verschlossenen Umschlag dem Wahlausschuss bis zu dem oben genannten Termin zuzuleiten.
Vordrucke für die Wahlvorschläge liegen in den Kirchen aus. Abgabe der Wahlvorschläge bis zum 4. April 2022 in den Pfarrbüros.