Vorerst keine Pfarrei der Zukunft

Rom/Trier – Am 5. Juni 2020 sind der Präfekt der Kleruskongregation, Beniamino Kardinal Stella, der Präsident des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte, Erzbischof Filippo Iannone, sowie weitere Mitarbeiter dieser Dikasterien mit dem Bischof von Trier, Dr. Stephan Ackermann, Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg und dem Beauftragten für den Prozess der Synodenumsetzung, Christian Heckmann, in der Kongregation zusammengekommen. Gesprächsgegenstand waren die Beschwerden, die von Priestern der Priestergemeinschaft Unio apostolica sowie von einigen Gläubigen gegen die Reform der Pfarreien im Zuge der Realisierung der Beschlüsse der Trierer Diözesansynode 2013-2016 in Rom eingelegt worden sind.

Der Bischof machte im Gespräch deutlich, unter welchen Herausforderungen das Bistum Trier derzeit steht. Dazu gehören insbesondere: die seit Jahren abnehmende Bindung der Gläubigen an das kirchliche Leben, der Rückgang des kirchlichen Engagements sowie die durch die Aufdeckung des sexuellen Missbrauchs durch Kleriker eingetretene Erschütterung im Volk Gottes. Zudem begrenzen der demografische Wandel, zurückgehende finanzielle Ressourcen und der Mangel an Priestern die pastoralen Möglichkeiten im Bistum.

Dennoch sah die Diözesansynode ihre Verantwortung darin, nicht nur Antworten zur Bewältigung der Krise zu geben und Vorhandenes zu bewahren, sondern einen neuen missionarischen und diakonischen Auftrag für die Kirche von Trier zu formulieren. Eine besondere Bedeutung auf dem Weg der Erneuerung kommt der künftigen Gestalt der Pfarreien zu. Sie soll dem kirchlichen Leben durch eine neue Struktur und ein erneuertes Miteinander einen verlässlichen Rahmen geben.

Gegenüber der geplanten Reform der Pfarreien, wie sie im vorgelegten Gesetz zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode beschrieben ist, hegen die Kleruskongregation wie auch der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte Bedenken insbesondere, was die Rolle des Pfarrers im Leitungsteam der Pfarrei betrifft, den Dienst der übrigen Priester, die Konzeption der pfarrlichen Gremien, die Größe der künftigen Pfarreien sowie die Geschwindigkeit der Umsetzung.

Um zu einer konstruktiven Lösung zu kommen, die einerseits dem Auftrag der Synode gerecht wird und andererseits den genannten Bedenken Rechnung trägt, wird sich der Bischof mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Mitgliedern der diözesanen Räte beraten und das vorliegende Gesetz im Licht des gemeinsamen Gesprächs überarbeiten.

Die Gesprächsteilnehmer sind gemeinsam der Auffassung, dass die Veränderungen im Bistum Trier im größeren Kontext ähnlicher Veränderungsprozesse in vielen Diözesen, nicht nur im deutschsprachigen Bereich, stehen. Sie gaben der Hoffnung Ausdruck, dass die weiteren Schritte, die nach den Beratungen im Bistum Trier eng mit den zuständigen Dikasterien abgestimmt werden, einen Beitrag leisten können zu den pastoralen Entwicklungen, die auch in anderen Ortskirchen angestrebt werden.

Quelle: https://www.bistum-trier.de/news-details/pressedienst/detail/News/dem-auftrag-der-synode-gerecht-werden-bedenken-rechnung-tragen/