Gottesdienste in der Pfarreiengemeinschaft Linz

Wie Sie sicher den Medien entnommen haben, ist seit dem 1. Maiwochenende die Wiederaufnahme von Gottesdiensten/Eucharistiefeiern möglich, aber nur unter strengen Auflagen. Diesbezüglich haben die einzelnen Bistümer, auch unser Bistum Trier ein mehrseitiges „Schutzkonzept für die öffentliche Feier von Gottesdiensten“ herausgegeben. Da liegt es nahe, dass der Wunsch drängt, dass auch wir uns in der Pfarreiengemeinschaft wieder zusammenfinden.

In einem Begleitschreiben von Bischof Stephan Ackermann heißt es: „In Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen auf Bundes- und Länderebene haben wir uns daher geeinigt, dass wir alles vorbereiten, damit ab Sonntag, 3. Mai 2020, wieder Gottesdienste mit physischer Beteiligung von Gläubigen gefeiert werden können“. Die Betonung liegt auf ‚können‘, denn es geht aktuell um Ermöglichung, nicht um Verpflichtung! Insofern kann es nicht darum gehen, alles auf einmal wieder einzuführen und so zu tun, als ob nichts wäre.

Ferner „Der zuständige Pfarrer entscheidet zusammen mit dem Pastoralteam und den pfarrlichen Gremien was in der Situation vor Ort nach geltenden staatlichen und kirchlichen Anordnungen, im Blick auf alle Beteiligten sinnvoll und von den notwendigen Ressourcen möglich ist.“

So haben wir uns die Frage gestellt: Sind „Auflagen-Gottesdienste“ die Art und Weise, in der wir unseren Glauben wirklich feiern wollen? Wir halten das für schwierig; des weiteren gibt es Unterschiede in den einzelnen Bistümern bzw. Bundesländern. Für das Bistum Trier gelten folgende Regelungen:

  • Nur eine geringe Zahl von Gläubigen ist zugelassen. Es bedarf einer telefonischen Anmeldung mit namentlicher Erfassung, Anschrift und Telefonnummer (unter Auflage der Datenschutzbestimmungen), damit eine mögliche Infektionskette nachvollzogen werden kann.
  • Einlass-Kontrollen durch einen Empfangsdienst. Wer unangemeldet erscheint, muss evtl. abgewiesen werden. Niemand darf sitzen, wo er/sie will, sondern muss sich an die genaue Platzanweisung „ohne Wunschkonzert“ halten. Die Emporen bleiben geschlossen.
  • Das Gottesdienstgebäude soll vor und während des Gottesdienstes gut durchlüftet werden.
  • Die Kontaktflächen in der Kirche sowie die liturgischen Gefäße und Mikrofone müssen regelmäßig desinfiziert werden.
  • Alle müssen während des gesamten Gottesdienst eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Der Abstand von 1,5 m zwischen den Mitfeiernden muss gewährleistet sein.
  • Es darf nicht gesungen werden.
  • Der Kommunionempfang gestaltet sich äußerst schwierig: Der Priester soll die Hände desinfizieren oder aber mit Handschuhen die Kommunion austeilen. Auf die Spendeformel „Der Leib Christi“ soll verzichtet werden. Der nötige Sicherheitsabstand soll gewahrt bleiben.
  • Der Dienst der Messdiener ist sehr eingeschränkt (z.B. keine Gaben-bereitung), daher verzichten wir darauf.
  • Menschen der Risikogruppen sollten zuhause bleiben – was aber in ihrer eigenen Entscheidung und Verantwortung liegt. Selbst die rechtliche Haftung ist überprüft: Wenn sich jemand anstecken sollte, ist die Kirchengemeinde frei von Haftung.

Diese Auflagen begründen unser Zögern, öffentliche Gottesdienste zu feiern. Neben dem gesundheitlichen Risiko sind wir der Auffassung, dass so nur schwerlich eine wirkliche gottesdienstliche Gemeinschaft entstehen kann. Dennoch hoffen wir, dass sich bis Pfingsten, wie im öffentlichen Leben auch, wenigstens an der einen oder anderen Stelle eine Lockerung ergibt. Deshalb wollen wir im Zugehen auf das Pfingstfest Ende Mai erste Schritte wagen:

In der Woche vor Pfingsten wollen wir in einem Abendgebet (ca. 20 – 30 Minuten) in besonderer Weise um den Hl. Geist als Beistand bitten. Dieses Gebet bieten wir in den Kirchen, wo mindestens zwei Ein-/Ausgänge sind (das ist Vorschrift), an. Selbstverständlich auch unter den bisher geforderten Bedingungen (Anmeldung, Abstandswahrung, Mund-Nasen-Schutz etc.).

Wir planen, an Pfingsten in den in Frage kommenden 5 Kirchen eine Eucharistie anzubieten. Diese Gottesdienste werden wir dann auswerten und uns weitere Schritte in Absprache mit den Gremien und den gemachten Erfahrungen überlegen.

Wir sind dankbar, dass diese Haltung und Vorgehensweise von den Mitgliedern unserer Räte und Gottesdiensthelfern, die sich auf unsere Gedanken hin zurückgemeldet haben, weitestgehend geteilt wird.

Nach wie vor sind unsere Kirchen für das persönliche Gebet offen. Ein Impuls zum jeweiligen Sonntagsevangelium liegt zur Betrachtung bereit. Die herrlich gestalteten Maialtäre laden ebenfalls zum persönlichen Gebet ein. Auch erleben wir, dass wir intensive seelsorgliche Kontakte pflegen, füreinander da sind, was in gewisser Weise ja auch Gottesdienst ist.

Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten. Bleiben Sie zuversichtlich und gesund!

Ihr Pastoralteam