Wahl zum ersten Rat der Pfarrei

Rat der Pfarrei – Kandidatinnen und Kandidaten gesucht!

Am 01.01.2020 wird auch für uns die neue Pfarrei der Zukunft Realität. Das uns bekannte Leitungssystem von einem Pfarrer und den Pfarrgemeinde- und Verwaltungsräten wird es dann nicht mehr geben. Stattdessen leiten der zu wählende Rat der Pfarrei und ein fünfköpfiges Leitungsteam die neue Pfarrei. Das Leitungsteam der künftigen Pfarrei Neuwied wird aus einem Pfarrer (Peter Dörrenbächer), zwei weiteren hauptamtlichen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen (Susanne Schneider und Michael Jäger) und bis zu zwei Ehrenamtlichen bestehen.

Der Rat der Pfarrei wird aus zwei Kammern bestehen: der Pastoralkammer und der Vermögenskammer, die einen gemeinsamen Vorstand haben werden. Gemeinsam haben sie folgende Aufgaben:
– der Rat der Pfarrei beschließt einen Haushaltsplan für jedes Haushaltsjahr und stellt den Jahresabschluss fest;
– er verwaltet mit dem Leitungsteam das Vermögen. Dabei hat er die Zweckbindungen der einzelnen Vermögensfonds zu beachten.
– er beschließt auf der Grundlage des Synodendokumentes die Schwerpunktsetzungen für das kirchliche Leben der Pfarrei.
– er wählt die ehrenamtlichen Mitglieder des Leitungsteams.
Das Leitungsteam ist gegenüber dem Rat der Pfarrei rechenschaftspflichtig.


Die Pastoralkammer, bestehend aus 20 gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern, dem Leitungsteam und zwei berufenen Mitgliedern, ist der Förderung vielfältiger Orte von Kirche verpflichtet. Sie nimmt die Registrierung von Orten von Kirche entgegen und wirkt mit bei der Umsetzung des Rahmenleitbildes.
Außerdem berät sie die von der Synodalversammlung vorgeschlagenen Schwerpunktsetzungen gemäß dem Rahmenleitbild und macht strategische Vorgaben zum Einsatz von Ressourcen, zur Gestaltung des Stellenplans sowie zur Gestaltung von Entwicklungszielen.

Die Vermögenskammer (10 gewählte ehrenamtliche Mitglieder und der leitende Pfarrer, ohne Stimmrecht in Aufsichtsangelegenheiten) verwaltet mit dem Leitungsteam und dem Rat der Pfarrei das Vermögen der Kirchengemeinde. Sie beaufsichtigt das Leitungsteam und berät das Leitungsteam und den Rat der Pfarrei in Ressourcenfragen und stellt eine mittelfristige Ressourcenplanung auf.

Kandidatinnen und Kandidaten gesucht für den Rat der Pfarrei

Wir suchen für den ersten Rat der Pfarrei engagierte Frauen und Männer! Die Wahl wird am 22. November stattfinden. Wahlberechtigt sind die Mitglieder der Pfarrgemeinderäte/ Pfarreienräte direkt und der Verwaltungsräte bzw. Kirchengemeinderäte. Diese erhalten schriftlich Informationen und eine Aufforderung zur Kandidatensuche.

Mitzubringen sind Mut, etwas Neues anzugehen sowie Verantwortungsgefühl für die Kirche und eine gute Portion Abenteuerlust.

Erforderliche Kompetenzen für die Pastoralkammer ist ein pastorales Interesse an der Entwicklung des Lebens in der Pfarrei; Mindestalter 16 Jahre.

Erforderliche Kompetenzen für die Vermögenskammer: Verwaltungs- und Finanzkenntnisse; Mindestalter 18 Jahre.

Darüber hinaus müssen die KandidatInnen Kirchenmitglied und gefirmt sein. Gewählt werden können auch außerhalb der Pfarrei wohnende Personen, sofern sie in der Pfarrei Dienste wahrnehmen.

Nicht wählbar sind:

  • In einem Dienstverhältnis zur Kirchengemeinde stehende Personen.
  • Im Dienst des Bistums stehende Personen, die in der Kirchengemeinde tätig sind oder unmittelbar mit der kirchlichen Aufsicht über die Kirchengemeinden befasste Personen.

Die gleichzeitige Kandidatur für beide Kammern ist nicht möglich.

Eine Mitgliedschaft im Rat der Pfarrei bzw. in einer Kammer ist nicht zugleich in mehreren Pfarreien möglich.

Wird ein Mitglied des Rates ehrenamtliches Mitglied im Leitungsteam, endet die Mitgliedschaft im Rat.

Wer Interesse hat und kandidieren möchte, melde sich bitte im jeweiligen Pfarrbüro oder bei einem Ihrer SeelsorgerInnen bzw. bei einem Mitglied von PGR oder Verwaltungsrat. Kandidatenvorschläge können ab Ende Oktober, nach Aufforderung eingereicht werden und müssen spätestens am 8.11.19 dem Wahlausschuss vorliegen. Entsprechende Formulare werden bereitgestellt.

Pfarrbüro: Pfarreiengemeinschaft Linz, Am Totenborn 5, 53545 Linz/Rhein

Rückfragen? Der Wahlausschuss für die erste Wahl des Rates der Pfarrei Neuwied besteht aus Thomas Corsten, Margit Ebbecke, Monika Hühnerbein, Regina Schmitz sowie Hermann-Josef Schneider (Kontaktperson): Tel. 02631-9549387; Mail: hermann-josef.schneider@bgv-trier.de